Ist die Buchung von Google-AdWords zulässig?

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Grundsätzlich ist die Buchung von Google Adword zulässig, sofern die jeweilige Programmbeschreibung dies nicht ausschließt. Diese finden Sie im zanox-Login-Bereich unter "Programm-Manager" bei Click auf den Programmnamen. Es sind jedoch einige Punkte dabei zu beachten.

Zulässig ist demnach Folgendes:

  • Schaltung von AdWords (bzw. jedwede Form von bezahlten Suchergebnissen) mit allgemeingültigen Begriffen als Keyword, die nicht die Rechte Dritter verletzen.
  • Weiterleitung auf Ihre Homepage

Unzulässig sind folgende Punkte:

  • Schaltung von AdWords (bzw. jedwede Form von bezahlten Suchergebnissen) mit geschützten Begriffen, wie beispielsweise AirBerlin, Tchibo o.a. als Keyword
  • Schaltung von AdWords (bzw. jedwede Form von bezahlten Suchergebnissen) mit geschützten Begriffen im Domainnamen oder in der angezeigten Zieladresse,wie beispielsweise www.mein-tchibo-shop.net

Die direkte Weiterleitung in den Betreiber-Shop (ausser Shop@), egal mit welchem Begriff ist in der Regel nicht erwünscht.

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