Was bedeutet der Hinweis "Steuernachweis liegt nicht vor"!?
Aus Wiki.zanox.com
Damit die Angaben zur Steuernummer zanox auch schriftlich vorliegen, faxen Sie uns bitte einen der folgenden Nachweise. Folgende Steuernachweise gelten als ausreichend:
- Bestätigungsschreiben zur USt-Nr. vom Bundesfinanzministerium
- aktuelles Schreiben des Finanzamtes mit Ausweis der Steuer-Nr.
- aktuelle steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- das USt-Formular UST 1TN (Bestätigung des Finanzamtes)
- Bestätigungsschreiben des zuständigen Finanzamtes, wonach die Firma dort gemeldet ist, unter der anzugebenden Steuer-Nr. dort geführt wird und nicht von der USt befreit ist
- Bestätigungsschreiben des Steuerberaters, wonach die Firma beim zuständigen Finanzamt gemeldet ist, unter der anzugebenden Steuer-Nr. dort geführt wird und nicht von der USt befreit ist
Nicht ausreichend sind demnach derzeit:
- eigenes Schreiben der Firmen (mit und ohne Briefkopf)
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Steuernachweise, welcher älter als ein Jahr sind.
Zur Auszahlung des Guthabens zuzüglich Umsatzsteuer reichen die online eingestellten Steuerdaten. Gesendete Steuernachweise werden zyklisch geprüft und im Account aktualisiert.