Was bedeutet der Hinweis "Steuernachweis liegt nicht vor"!?

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Damit die Angaben zur Steuernummer zanox auch schriftlich vorliegen, faxen Sie uns bitte einen der folgenden Nachweise. Folgende Steuernachweise gelten als ausreichend:

  • Bestätigungsschreiben zur USt-Nr. vom Bundesfinanzministerium
  • aktuelles Schreiben des Finanzamtes mit Ausweis der Steuer-Nr.
  • aktuelle steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • das USt-Formular UST 1TN (Bestätigung des Finanzamtes)
  • Bestätigungsschreiben des zuständigen Finanzamtes, wonach die Firma dort gemeldet ist, unter der anzugebenden Steuer-Nr. dort geführt wird und nicht von der USt befreit ist
  • Bestätigungsschreiben des Steuerberaters, wonach die Firma beim zuständigen Finanzamt gemeldet ist, unter der anzugebenden Steuer-Nr. dort geführt wird und nicht von der USt befreit ist

Nicht ausreichend sind demnach derzeit:

  • eigenes Schreiben der Firmen (mit und ohne Briefkopf)
  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Steuernachweise, welcher älter als ein Jahr sind.

Zur Auszahlung des Guthabens zuzüglich Umsatzsteuer reichen die online eingestellten Steuerdaten. Gesendete Steuernachweise werden zyklisch geprüft und im Account aktualisiert.

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